| Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 04.02.2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 3. Anträge aus dem Kreisverband |
| Antragsteller*in: | Harry Hensler |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 04.02.2026, 11:43 |
Dringlichkeitsantrag A15: Ergänzung des Verwaltungsstandpunkts zur altersfreundlichen Stadt Leipzig
Antragstext
Die Mitgliederversammlung des Kreisverbandes Leipzig von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
beschließt:
Die Mitgliederversammlung begrüßt den Verwaltungsstandpunkt vom 27. Januar
2026 zum Antrag„Altersfreundliche Stadt Leipzig" ausdrücklich als
Anerkennung der inhaltlichen Zielrichtung des Mitgliederantrags vom 06.
September 2025.
Zugleich bittet die Mitgliederversammlung die Stadtratsfraktion von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Verwaltungsstandpunkt durch einen gezielten
Änderungsantrag zu ergänzen, um die politische Verbindlichkeit
sicherzustellen.
Der Änderungsantrag soll insbesondere folgende Punkte enthalten:
eine verbindliche, frühzeitige und transparente Beteiligung der
Bevölkerung,die aktive Einbindung älterer Menschen, zivilgesellschaftlicher
Initiativen, Selbstvertretungen sowie der Träger der offenen
Seniorenarbeit,eine regelmäßige Berichterstattung an den Stadtrat,
sowie die klare Benennung der altersfreundlichen Stadt als
strategische Querschnittsaufgabe der Stadt Leipzig.
Die Mitgliederversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die AG 60plus der
Stadtratsfraktion hierzu einenausformulierten Änderungsantrag zur
Verfügung stellt.
Begründung
Der Verwaltungsstandpunkt macht deutlich, dass zentrale Zielsetzungen des WHO-Ansatzes „Age-friendly Cities" in Leipzig bereits in verschiedenen Strategien und Fachplanungen berücksichtigt sind. Diese inhaltliche Übereinstimmung bestätigt die Relevanz und Tragfähigkeit des ursprünglichen Mitgliederantrags.
Gleichzeitig zeigt der Verwaltungsstandpunkt, dass Altersfreundlichkeit bislang überwiegend alsverwaltungsinterne Querschnittsaufgabe verstanden wird. Eine explizite politische Beauftragung – insbesondere zur verbindlichen Beteiligung der Bevölkerung und zivilgesellschaftlicher Initiativen – ist darin nicht enthalten.
Gerade vor dem Hintergrund knapper Haushaltslagen und konkurrierender Prioritäten ist es aus Sicht des Kreisverbandes erforderlich, Beteiligung, Transparenz und politische Rückkopplung nicht allein der Verwaltungspraxis zu überlassen, sondern sie durch einen klaren politischen Auftrag abzusichern.
Der vorgeschlagene Weg wahrt die Grundlinie des Verwaltungsstandpunkts, vermeidet neue Parallelstrukturen und zusätzliche Haushaltsfestlegungen, stellt aber sicher, dass der Kern des Mitgliederantrags – strategische Ausrichtung und verbindliche Beteiligung – erhalten bleibt.
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